„Wildcampen in Griechenland verboten.“ „Wildcampen verboten – aber Freistehen geht.“ „Freistehen ist nicht erlaubt.“ Wer im Sommer 2026 nach der Rechtslage sucht, findet drei Schlagzeilen, die sich gegenseitig zu widersprechen scheinen. Alle drei beziehen sich auf dasselbe Gesetz. Und alle drei sind, je nachdem was man unter „Freistehen“ versteht, irgendwie richtig.
Wir haben sechs Wochen auf dem Peloponnes verbracht – nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes – und uns die Sache genauer angesehen. Der entscheidende Punkt steht nicht im Gesetz selbst, sondern in einer Erläuterung des griechischen Polizeipräsidiums vom Februar 2026. Uns liegt dieses Schreiben vor. Wir veröffentlichen es in diesem Artikel im Wortlaut, mit griechischem Original und amtlicher deutscher Übersetzung, als PDF zum Download. Soweit wir sehen, tut das sonst niemand: Andere berichten darüber, zitieren aber nur das Aktenzeichen.
Wildcampen in Griechenland: die Rechtslage in einem Satz
Campen außerhalb von Campingplätzen ist verboten – Parken mit dem Wohnmobil ist es nicht, solange du an dieser Stelle parken darfst und dich wie ein parkendes Fahrzeug verhältst.
Kurz-Antwort: Wildcamping in Griechenland 2026
- Wildcampen (Zelten, Campieren) außerhalb von Campingplätzen: verboten. Unstrittig, das war es auch vorher schon.
- Parken mit dem Wohnmobil: erlaubt, wo Parken nach der Straßenverkehrsordnung erlaubt ist.
- Die Grenze verläuft an der Fahrzeugtür: alles bleibt drin und geschlossen = Parken. Markise ausgefahren, Stühle draußen, Kocher an = Campen = verboten.
- Innerorts über 7,50 m Gesamtlänge und länger als 24 Stunden: nur auf geeigneten umzäunten Flächen.
- Strafe: Bußgeld ab 300 € pro Person, bei gerichtlicher Verfolgung bis 3.000 €.
Das klingt einfacher, als die Berichterstattung vermuten lässt. Warum trotzdem so viel Verwirrung herrscht, liegt an zwei Dingen: an einem Gesetzestext, der für sich gelesen sehr hart wirkt – und an einem Wort, das jeder anders benutzt. Beides gehen wir jetzt der Reihe nach durch.
Was Gesetz 5170/2025 wirklich sagt
Am 20. Januar 2025 ist in Griechenland das Gesetz 5170/2025 in Kraft getreten. Sein Artikel 27 Absatz 2 ändert Artikel 7 Absatz 18 des Gesetzes 4276/2014 und führt ein grundsätzliches Verbot des Parkens von Anhängern, Sattelanhängern und motorisierten Wohnmobilen auf allen öffentlichen Flächen ein.
Das ist der Satz, aus dem die Schlagzeilen wurden – und man muss sagen: zu Recht erst einmal alarmierend. Würde er für sich allein stehen, wäre Wohnmobilreisen in Griechenland faktisch beendet. Kein Parkplatz am Hafen, kein Halt an der Landstraße, kein Übernachten irgendwo außerhalb eines Campingplatzes. Genau an dieser Stelle hört ein Großteil der deutschsprachigen Berichterstattung auf zu lesen.
Der Gesetzestext geht aber weiter. Das Verbot steht unter einem ausdrücklichen Vorbehalt – und dieser Vorbehalt ist der eigentliche Inhalt der Regelung.
Die Klarstellung der griechischen Polizei
Weil in Griechenland selbst unklar war, wie die Beamten vor Ort das Verbot anwenden sollen, hat das Hauptquartier der Griechischen Polizei eine Erläuterung herausgegeben. Konkret: die Generaldirektion für Sicherheit und Polizeiwesen, Direktion für Polizeiwesen, Abteilung für Einsätze und Maßnahmen der Straßenverkehrspolizei.
Das Schreiben datiert vom 15. Februar 2026 und trägt das Aktenzeichen 1246/26/351380. Betreff: „Erläuterungen zur Anwendung von Art. 27 Abs. 2 des Gesetzes 5170/2025 (A΄6) betreffend das Parken von Anhängern und motorisierten Wohnmobilen“. Gezeichnet hat es Dimitrios Mallios, Generalleutnant, Leitender Polizeidirektor der Griechischen Polizei. Uns liegt eine beglaubigte Abschrift vom 4. März 2026 vor.
Die Kernaussage: Das Parkverbot aus Gesetz 5170/2025 ist nicht absolut. Es steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt von Artikel 34 der griechischen Straßenverkehrsordnung (K.O.K.) – der seit dem Gesetz 5209/2025 neu nummeriert wurde und heute Artikel 38 heißt. Wo die Straßenverkehrsordnung das Parken erlaubt, bleibt es erlaubt. Auch für Wohnmobile.
Das Dokument im Wortlaut – PDF, 4 Seiten
Erläuterung des Hauptquartiers der Griechischen Polizei vom 15. Februar 2026, Aktenzeichen 1246/26/351380, gezeichnet von Generalleutnant Dimitrios Mallios. Das PDF enthält das griechische Original und die amtliche deutsche Übersetzung. Damit musst du uns nicht glauben, sondern kannst selbst nachlesen – und im Zweifel bei einer Kontrolle darauf verweisen.
Polizei-Anordnung als PDF herunterladen (griechisch + deutsch)
Ein Hinweis in eigener Sache, bevor es weitergeht: Wir sind Reisende, keine Juristen. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und kann keine ersetzen. Was wir anbieten, ist der Zugang zur Primärquelle statt zu Hörensagen – die Einordnung machst du am Ende selbst.
Wildcampen, Freistehen, Parken – drei Begriffe, die ständig verwechselt werden
Der größte Teil der Verwirrung ist gar kein Rechtsproblem, sondern ein Sprachproblem. Ein Blick in die Branche zeigt es deutlich: Camperstyle titelt sinngemäß „Wildcampen verboten – aber Freistehen geht“, caravanya schreibt „Freistehen ist nicht erlaubt“. Beide Seiten beschreiben dieselbe Rechtslage. Sie meinen nur völlig Unterschiedliches, wenn sie „Freistehen“ sagen.
Sauber getrennt sieht es so aus:
- Wildcampen, Wildcamping oder wild campen (drei Schreibweisen, dieselbe Sache): Campieren außerhalb genehmigter Plätze – Zelt, Markise, Tisch, Stühle, Kochen im Freien, Vorzelt, ausgefahrenes Hubdach. Das ist in Griechenland verboten und war es auch vor 2025 schon.
- Parken: ein rein verkehrsrechtlicher Vorgang. Ein abgestelltes, geschlossenes Fahrzeug. Ob darin jemand schläft, ist für die Frage, ob das Fahrzeug dort stehen darf, ohne Belang.
- Freistehen: kein Rechtsbegriff. Kein Gesetz kennt das Wort. Deshalb kann jeder etwas anderes darunter verstehen – und genau das passiert.
Wenn „Freistehen“ bedeutet: mit dem Wohnmobil an einem schönen Fleck stehen, Markise raus, Campingstuhl in die Sonne, dann ist Freistehen in Griechenland verboten. Wenn „Freistehen“ bedeutet: übernachten im geschlossenen Fahrzeug, an einer Stelle, an der Parken erlaubt ist, dann ist es erlaubt. Beide Aussagen stimmen. Sie beschreiben nur zwei verschiedene Sachen.
Der Merksatz, auf den alles hinausläuft: Nicht der Ort entscheidet, sondern dein Verhalten. Dasselbe Fahrzeug am selben Platz kann legal parken oder illegal campen – der Unterschied ist, ob die Markise draußen ist.
Was in der Praxis erlaubt ist: innerorts, außerorts, 7,50 Meter, 24 Stunden
Die Polizei-Erläuterung unterscheidet zwei Fälle und verweist jeweils auf einen eigenen Absatz von Artikel 38 der Straßenverkehrsordnung:
| Situation | Grundlage | Was gilt |
|---|---|---|
| Innerhalb bewohnter Gebiete | Art. 38 Abs. 6 K.O.K. | Parken ist dort möglich, wo es legal erlaubt ist – also nach den normalen Parkregeln, wie für andere Fahrzeuge auch. |
| Innerorts, über 7,50 m Gesamtlänge, länger als 24 Stunden | Art. 38 Abs. 6 K.O.K. | Nur in geeigneten umzäunten Flächen. Beide Bedingungen müssen zusammenkommen – Länge und Dauer. |
| Außerhalb bewohnter Gebiete | Art. 38 Abs. 5 K.O.K. | Parken wie für alle Fahrzeuge: auf dafür vorgesehenen Flächen oder auf den Seitenstreifen. Sind solche nicht vorhanden, möglichst nahe am rechten Fahrbahnrand und parallel zur Fahrbahnachse – sofern nicht durch Beschilderung untersagt. |
| Überall zusätzlich | Gesetz 5170/2025 | Das Verbot des Campierens gilt unabhängig davon weiter. Ein legaler Parkplatz macht aus Campen kein Parken. |

Zwei Präzisierungen, die man häufig falsch liest. Erstens: Die 24-Stunden-Grenze ist keine allgemeine Parkuhr für Wohnmobile. Sie greift nur innerorts und nur bei Fahrzeugen über 7,50 m Gesamtlänge. Wer mit einem kürzeren Kastenwagen unterwegs ist, fällt schlicht unter die normale Parkordnung – da gibt es aus dieser Regelung heraus keine Sonderfrist. Zweitens: „umzäunte Fläche“ heißt nicht automatisch Campingplatz. Gemeint ist eine geeignete eingezäunte Fläche; ein bewachter Parkplatz kann das genauso sein.
Und drittens, weil es in der Diskussion oft untergeht: Alles das gilt nur, solange keine Beschilderung und keine kommunale Verordnung etwas anderes sagt. Strände, Küstenstreifen, archäologische Stätten und Schutzgebiete sind in Griechenland besonders sensibel. Wo ein Schild steht, gilt das Schild – unabhängig davon, was die allgemeine Regel hergibt.
Wildcampen in Griechenland: Strafe – was wirklich droht
Der Bußgeldrahmen ist klar benannt: ab 300 € pro Person im Verwaltungsverfahren, bei gerichtlicher Verfolgung bis zu 3.000 €. Das „pro Person“ ist der Teil, den man leicht überliest – bei einem Paar sind aus 300 schnell 600 €, bei einer Familie entsprechend mehr.
Der ADAC nennt darüber hinaus die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten für schwere Fälle. Dass das eine realistische Gefahr für einen Reisenden mit Wohnmobil ist, halten wir für unwahrscheinlich – aber es steht im Raum und wir lassen es nicht weg.
Wichtig für die Einordnung: Diese Strafen hängen am Campieren, nicht am Parken. Wer korrekt parkt und keine Campingsituation aufbaut, bewegt sich außerhalb dieses Tatbestands. Wer falsch parkt, bekommt dafür ein normales Parkticket wie jeder andere Autofahrer auch – das ist eine ganz andere Größenordnung.
Unsere Erfahrung: sechs Wochen Peloponnes nach dem Gesetz
Wir – Tim und Vera – waren von Februar bis März 2026 sechs Wochen auf dem Peloponnes unterwegs, größtenteils in der Region um Mykines in der Argolis. Also gut ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes 5170/2025 und mitten in der Zeit, in der die Polizei-Erläuterung entstand.
Ehrliche Bilanz: Wir haben in diesen sechs Wochen mehrfach Kontrollen erlebt. Einmal haben andere Camper sogar bei uns angeklopft und uns vorgewarnt, weil wir die Trittstufe noch draußen hatten. Es gibt den Verdacht, dass das mitunter schon ausreicht. Zudem konnten wir mehrfach live die Gründe für die neuen Regeln bewundern: Normaler Parkplatz, die einen hatten Wäsche über den Zaun geworfen zum Trocknen, andere hatten einen halben Kinderspielplatz zwischen einer Wagenburg aufgebaut, wieder andere haben ihre Slideouts, Treppen usw ausgefahren, bis da fast ein Tinyhaus stand. Sorry, aber das sind das meistens die Leute, die hinterher am lautesten klagen.
Wir zeigen grundsätzlich kein Camping-Verhalten. Es gab bei uns schlicht nichts zu beanstanden. Das heißt nicht, dass wir immer alles perfekt richtig machen. Aber eine große Portion respektvolles Verhalten den Locals gegenüber ist für uns selbstverständlich. Die neuen Regelungen haben ihre Gründe und sie werden scharf kontrolliert, darauf solltet ihr euch einstellen.
Wie wir es handhaben: nie Camping-Verhalten
Unsere Praxis ist im Grunde eine einzige Regel, aus der sich alles andere ableitet: Von außen soll man unserem Fahrzeug nicht ansehen, dass jemand darin übernachtet. Wir stehen wie ein parkendes Auto. Das ist genau der Grund, warum die griechische Rechtslage für uns unproblematisch ist – nicht, weil wir die Regeln geschickt umgehen, sondern weil wir das, was verboten ist, ohnehin nicht machen wollen.
- Markise bleibt eingefahren. Immer, auch bei Sonne, auch für „nur eine Stunde“.
- Keine Stühle, kein Tisch, keine Wäscheleine, kein Grill draußen.
- Gekocht wird drinnen.
- Keine Keile, Stufen oder Kabel, die aussehen wie ein Aufbau.
- Je nach Örtlichkeit die Freundlichkeit nicht überstrapazieren und lieber einen Tag eher abfahren
- Wenn der Platz schon vollgeparkt ist – weiterfahren.
- Kein Grauwasser, keine Toilette, kein Müll draußen. Wir fahren zu einer Ver- und Entsorgungsstation.
- Wo ein Schild etwas verbietet, stehen wir nicht – auch nicht „nur kurz“.
- Wenn jemand höflich bittet weiterzufahren: weiterfahren. Ohne Diskussion.

Der angenehme Nebeneffekt dieser Haltung: Sie funktioniert in ganz Europa gleich. Wir mussten für Griechenland nichts ändern, und wir müssen es beim nächsten Gesetz auch nicht. Wer ohnehin nur parkt, ist von Verschiebungen im Campingrecht kaum betroffen.
Und wo das nicht reicht – wenn wir mehrere Tage bleiben, Strom brauchen oder gründlich versorgen müssen – fährt man in Griechenland auf einen Campingplatz. Außerhalb der Hochsaison sind viele günstig, halbleer und überraschend gut ausgestattet.
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Häufige Fragen zum Wildcampen in Griechenland
Ist Wildcampen in Griechenland erlaubt?
Nein. Campieren außerhalb genehmigter Campingplätze ist in Griechenland verboten. Das gilt für Zelte genauso wie für Wohnmobile, sobald eine Campingsituation entsteht – also ausgefahrene Markise, Stühle, Tisch oder Kochen im Freien. Reines Parken mit geschlossenem Fahrzeug ist davon nicht erfasst.
Darf ich mit dem Wohnmobil in Griechenland frei stehen?
Das hängt davon ab, was du mit Freistehen meinst. Übernachten im geschlossenen Fahrzeug an einer Stelle, an der Parken erlaubt ist: ja. Mit Markise, Stühlen und Tisch draußen stehen: nein, das ist Campen und verboten. Nicht der Ort entscheidet, sondern das Verhalten.
Gilt das Parkverbot aus Gesetz 5170/2025 absolut?
Nein. Nach der Erläuterung des griechischen Polizeipräsidiums vom 15. Februar 2026 (Aktenzeichen 1246/26/351380) steht das Verbot unter dem ausdrücklichen Vorbehalt von Artikel 34 der griechischen Straßenverkehrsordnung, der seit Gesetz 5209/2025 als Artikel 38 geführt wird. Wo die Straßenverkehrsordnung Parken erlaubt, bleibt Parken erlaubt.
Was kostet Wildcampen in Griechenland an Strafe?
Das Bußgeld beträgt ab 300 Euro pro Person. Bei gerichtlicher Verfolgung sind bis zu 3.000 Euro möglich. Da pro Person abgerechnet wird, verdoppelt sich der Betrag bei einem reisenden Paar entsprechend.
Wie lange darf ich mit dem Wohnmobil in Griechenland parken?
Innerhalb bewohnter Gebiete gelten die normalen Parkregeln. Eine Sonderregel greift bei Fahrzeugen über 7,50 Meter Gesamtlänge: Wer dort länger als 24 Stunden am Stück parken will, darf das nur auf geeigneten umzäunten Flächen. Außerhalb bewohnter Gebiete gelten die allgemeinen Parkregeln für alle Fahrzeuge.
Darf ich mit dem Wohnmobil am Strand in Griechenland übernachten?
Strände und Küstenstreifen sind in Griechenland besonders geschützt, und viele Gemeinden haben eigene Verbote und Beschilderungen. Wo ein Schild das Parken oder Campen untersagt, gilt das Schild. Wir stehen an Stränden grundsätzlich nicht frei – das Risiko und der Schaden am Verhältnis zu den Einheimischen stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Wird das Wildcampen in Griechenland in der Praxis kontrolliert?
Wir waren von Februar bis März 2026 sechs Wochen auf dem Peloponnes und haben mehrfach Kontrollen erlebt. Das war Nebensaison. In der Hochsaison und in touristisch stark frequentierten Gegenden ist mit noch mehr Aufmerksamkeit zu rechnen. Wer keine Campingsituation aufbaut, hat ohnehin wenig Angriffsfläche.
Fazit: die Regel ist strenger geworden, die Praxis nicht unmöglich
Griechenland hat sein Campingrecht 2025 verschärft und 2026 über die Polizei erklären lassen, wie es gemeint ist. Das Ergebnis ist unbequemer als früher, aber deutlich weniger dramatisch als die Schlagzeilen: Campen draußen ist vorbei, Parken mit dem Wohnmobil nicht. Wer diese Grenze respektiert, kann Griechenland weiterhin ohne schlechtes Gewissen mit dem Wohnmobil bereisen.
Und wer es genau wissen will, muss sich nicht auf uns oder sonst jemanden verlassen. Das Polizei-Schreiben liegt oben zum Download – im Original und in amtlicher deutscher Übersetzung. Nochmal der Haftungshinweis: Wir sind keine Juristen, dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Aber die Primärquelle schlägt jedes Hörensagen.

